Als Massenspeicher können USB-Sticks auch solche Inhalte wie Musik, Videos, Konzerte oder andere Dateiarten speichern, die dem Urheberrecht unterliegen und die Bezahlung von Lizenzgebühren erfordern. Diese Gesetzgebung ist auf der Grundlage des Gesetzesdekrets DL 68/2003 als "gerechter Ausgleich für Privatkopien" bekannt. Die SIAE-Gebühr wird unabhängig von der Verwendung des Produkts durch den Benutzer angewendet. Der zu zahlende Betrag wird basierend auf der Kapazität des USB-Sticks ab einem Speicher von 1 GB oder mehr berechnet.